Gründe, die gegen die 380-kV-Freileitung sprechen:
- das gesundheitliches Gefährdungspotential der 380-kV-Freileitung
- der Landschaftsschutz
- der Vogelschutz
- die negativen wirtschaftlichen Folgen: erhebliche Wertverluste der Immobilien an der Trasse; gravierende wirtschaftliche Verluste bei Lebensmittelverarbeitenden Betrieben; erhebliche Einbußen im naturnahem Tourismus; Gefährdung vieler Arbeitsplätze im touristischen Bereich
- die Notwendigkeit der Leitung ist keiner der Planungsunterlagen schlüssig begründet
- die Leitung, die eine Durchleitungskapazität von 3600 Megawatt hat,
ist überdimensioniert, denn diese Kapazität ist das 4,5fach der bestehenden 220-kV-Freileitung
- eine überdimensionierte Leitung widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit
- alle Gutachten zum Landschafts- und Naturschutz besagen, dass diese Planung nicht umweltverträglich ist.
Nach der TEN-E-Richtlinie müssen aber diese drei Kriterien: Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit erfüllt sein, wenn eine Stromleitung genehmigungsfähig sein soll.
Keines dieser Kriterien ist bei der Planung der “Uckermarkleitung” erfüllt.
Angestrebt wird eine Erdverkabelung, was als Folge haben kann, dass unsere Gärten verschwinden müssen.
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